Historische Vorwahlen (Deutschland)

Im Laufe der Entwicklung des Telefonnetzes wurden oftmals Vorwahlen geändert, um bestimmte Nummernbereiche freizuräumen. Wenn in einem Ortsnetz der Nummernvorrat knapp wurde, wurde die Ortsvorwahl verkürzt, da die Gesamtzahl der Ziffern (ohne Verkehrsausscheidungsziffer 0) auf 10 Stellen begrenzt war. Diese Zahl ergibt sich gemäß ITU-Empfehlung E.163, wonach die internationale Rufnummer inklusive der Landeskennzahl („49“ für Deutschland) maximal 12 Stellen haben durfte. 1997 wurde die Empfehlung durch E.164 ersetzt, die nun 15 Stellen erlaubt. Bei den früher üblichen mechanischen Vermittlungsanlagen mussten für jede zusätzliche Ziffer weitere Wählerbaugruppen eingebaut werden, was einen erheblichen Kostenfaktor darstellte.

Die Umstellung der Vorwahlen der DDR auf das gesamtdeutsche Vorwahlsystem wird im Artikel Telefonvorwahl (DDR) dargestellt.


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